Häufig gestellte Fragen

WAS BEDEUTET “PSYCHOTHERAPIE IN AUSBILDUNG UNTER SUPERVISION”?

Ich befinde mich in der gesetzlich geregelten Ausbildung zur Psychotherapeutin und arbeite unter regelmäßiger fachlicher Supervision. Das bedeutet, dass meine therapeutische Arbeit kontinuierlich reflektiert und begleitet wird.

WERDEN DIE KOSTEN VON DER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN?

Psychotherapie in Ausbildung unter Supervision kann nicht von der Krankenkasse rückerstattet werden.

WIE LANGE DAUERT EINE THERAPIE?

Die Dauer ist individuell und hängt von Ihrem Anliegen, Ihren Zielen und dem Verlauf des Prozesses ab. Manche Menschen kommen für einige Sitzungen, andere über einen längeren Zeitraum.

WIE LÄUFT EIN ERSTGESPRÄCH AB?

Im Erstgespräch geht es darum, Ihr Anliegen kennenzulernen, Fragen zu klären und einen Eindruck voneinander zu bekommen. Wir besprechen auch meine Arbeitsweise und die organisatorischen Rahmenbedingungen.


HABE ICH EINE VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT?

Ja. Psychotherapeut:innen unterliegen einer gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht. Alles, was Sie in der Therapie besprechen, bleibt vertraulich.

WAS PASSIERT, WENN ICH EINEN TERMIN ABSAGEN MUSS?

Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Danach wird das Honorar in Rechnung gestellt.